PRIVAT - LIZENZ.

Weitervertrieb, Verleih oder gewerbliche Nutzung sind nicht gestattet.

Verleih, Vermietung, Rückkauf, Tausch, Kopieren (auch auszugsweise), Vervielfältigungen, öffentliches Vorführen und sonstige gewerbliche Nutzung und deren Duldung sind nur mit schriftlicher Genehmigung des Urhebers zulässig. Jedes Zuwiderhandeln wird zivil- und strafrechtlich verfolgt.

Mit der ersten Verwendung/Aktivierung der Seriennummer startet die LiveUpdate-Laufzeit von 365 Tagen vom Computerprogramm sowie Zugang zur Mobile-App.

Folgende Bedingungen gelten für alle Software der Reihe „BoatDriver" (im weiteren Text als "E-LEARNING" bezeichnet). Mit der Verwendung des E-LEARNINGS haben Sie (im weiteren Text als "LIZENZNEHMER" bezeichnet) Ihr Einverständnis zu dieser Lizenzvereinbarung gegeben. WENN SIE NICHT ALLE BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG AKZEPTIEREN, müssen Sie das E-LEARNING sofort beenden.

Der "Lizenzgeber" dieser Vereinbarung ist "BoatDriver GmbH, Hauptstrasse 67, 3805 Goldswil, Schweiz.

Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer eine nicht ausschliessende und nicht übertragbare Lizenz für die Verwendung des ausführbaren Codes des E-LEARNINGs für ausschliesslich persönliche Zwecke. ES WIRD DEM LIZENZNEHMER KEINE LIZENZ FÜR GESCHÄFTLICHE ZWECKE GEWÄHRT.  Bei Interesse kann eine "GESCHÄFTS-LIZENZ" beantragt werden.

DEM LIZENZNEHMER IST ES AUSDRÜCKLICH UNTERSAGT : 
- das E-LEARNING zu ändern oder abgeleitete Produkte daraus zu erstellen, einschliesslich der Anpassung, Übersetzung und Lokalisierung;
- den Quellcode des Programmes zu dekompilieren, in Einzelteile zu zerlegen oder auf eine andere Art zurückzuentwickeln;
- das Produkt weiter zu vertreiben, zu verkaufen, zu verleihen, zu verleasen, eine Unterlizenz dafür zu gewähren oder die Rechte auf andere Art zu übertragen;
- Logos, Copyright - Vermerke oder andere Eigentumsvermerke, Hinweise, Symbole oder Kennzeichnungen der Dokumentation zu entfernen oder zu ändern;

GEBÜHREN.
Für das E-LEARNING sind Lizenzgebühren zu entrichten. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, jegliche Steuern zu bezahlen.

BEENDIGUNG.
Der Lizenzgeber kann die Vereinbarung ohne Einfluss auf andere Rechte beenden, wenn der Lizenznehmer eine darin enthaltene Bedingung nicht erfüllt. Bei Beendigung der Vereinbarung muss der Lizenznehmer alle Kopien des E-LEARNINGs vernichten.

EIGENTUMSRECHTE.
Titel, Inhaberrechte und Rechte am geistigen Eigentum des Produkts bleiben beim Lizenzgeber. Der Lizenznehmer erkennt diese Inhaberrechte und die Rechte am geistigen Eigentum an und unternimmt nichts, um die Inhaberrechte von Lizenzgeber und seinen Zulieferer hinsichtlich des E-LEARNINGs zu gefährden, zu beschränken oder in irgendeiner Weise zu beeinträchtigen. Das Produkt ist durch Urheberrecht, andere Gesetze für das geistige Eigentum und internationale Verträge geschützt. Der Titel und ähnliche Rechte an Inhalten, auf die durch das Produkt zugegriffen werden kann, sind Eigentum des jeweiligen Inhaltsinhabers und werden durch anwendbares Gesetz geschützt. Die im Rahmen dieser Vereinbarung gewährte Lizenz gibt dem Lizenznehmer keine Rechte im oder am Inhalt.

GEWÄHRLEISTUNGSVERZICHT.
Obwohl die Software ausgiebig getestet worden ist, können auf Grund der vielfältigen Hardware- und Softwareumgebungen in denen das E-LEARNING benutzt werden kann, keinerlei Garantie- oder Haftungsansprüche geltend gemacht werden.

Das E-LEARNING wird "SO WIE ES IST" zur Verfügung gestellt, ohne jegliche Gewährleistung, ausdrücklich oder stillschweigend; einschliesslich aber nicht beschränkt auf Garantien zur Defektfreiheit, Virenfreiheit, zum unterbrechungsfreien Betrieb, zur handelsüblichen Qualität, zur Eignung für einen bestimmten Zweck und zur Nichtverletzung. Das ganze Risiko bezüglich der Qualität und Leistung des E-LEARNINGs wird vom Lizenznehmer getragen. Wenn die Software Defekte aufweist, trägt der Lizenznehmer die gesamten Kosten für Service und Reparatur, nicht aber der Lizenzgeber.
DIESER GEWÄHRLEISTUNGSVERZICHT IST EIN WICHTIGER TEIL DIESER VEREINBARUNG. DIE VERWENDUNG DES E-LEARNINGs IST NUR DANN GESTATTET, WENN DIESER VERZICHT AKZEPTIERT WIRD.

HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG.
Der Lizenzgeber haftet unter keinen Umständen, soweit gesetzlich zulässig, für jegliche indirekte, speziellen, zufälligen oder Folgeschäden, die aus der Verwendung oder falschen Verwendung des
E-LEARNINGs entstehen (wie Computerfehler und / oder -ausfall). Bei "GESCHÄFTSLIZENZEN" gilt die Haftungsbeschränkung einschliesslich und ohne Einschränkungen auch für entgangene Gewinne, Firmenwertverluste, Arbeitsaussetzung und jegliche andere kommerziellen Schäden oder Verluste, selbst wenn auf diese Möglichkeit hingewiesen wurde - unabhängig von Recht oder Billigkeitsrecht (Vertrag, Delikt oder sonstige), auf der die Forderung basiert. Die gesamte Haftung des Lizenzgebers wird unter jeglicher Bedingung dieser Vereinbarung in keinem Fall die Gesamtsumme der vom Lizenznehmer entrichteten Gebühren und falls vereinbart für den Support überschreiten. Den Austausch von defekten Datenträgern und die Bereitstellung eines (ähnlichen) E-LEARNINGs erfolgt nach eigenem ermessen des Lizenzgebers. Das Austauschprodukt muss nicht zwingend allen Leistungsmerkmalen und Funktionen des Original - E-LEARNINGs entsprechen. Der Lizenznehmer übernimmt keine Haftung für Verletzungen oder andere Schäden, die aus der Verwendung dieses E-LEARNINGs und des Datenträgers hervorgehen.

Rechtswirksamkeit
Diese Lizenzvereinbarung unterliegt dem Recht der Schweiz. Für den Fall, dass Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist vielmehr durch eine solche zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

BoatDriver GmbH, 08.04.2020