Infos zum SBF See

Informationen zum Sportbootführerschein See

Sportbootführerschein See

   
Amtlich vorgeschrieben auf den Seeschifffahrtsstraßen im Geltungsbereich der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung und der Schifffahrtsordnung Emsmündung.

Vorgeschrieben für alle Führer von Sportbooten, die mit einer Antriebsmaschine mit Nutzleistung von mehr als 11,03 kW (15 PS) bei Verbrennungsmotoren bzw. 7,5 kW (10,2 PS) bei Elektromotoren ausgestattet sind. Keine Begrenzung hinsichtlich der Länge des Sportbootes.

Voraussetzungen für den Erwerb (Auszug): Mindestalter 16 Jahre; körperliche und geistige Tauglichkeit (ausreichendes Sehvermögen, ggf. mit Sehhilfe; ausreichendes Farbunterscheidungsvermögen; ausreichendes Hörvermögen, ggf. mit Hörhilfe); Zuverlässigkeit (Vorlage eines Kfz-Führerscheines bzw. Führungszeugnisses für Behörden, grundsätzlich jedoch nicht bei Bewerbern unter 18 Jahren). Prüfungen werden von den gemeinsamen Prüfungsausschüssen des Deutschen Motoryachtverbandes (DMYV) www.dmyv.de und des Deutschen Segler-Verbandes (DSV) www.dsv.org abgenommen.

Die theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen und ggf. einer mündlichen Prüfung. Ausreichende Kenntnisse des Seeschiffahrtsrechs, der Navigation, der Seemannschaft, der Wetterkunde und der Fahrzeugführung sind nachzuweisen.

In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse auf einem Boot unter Antriebsmaschine umgesetzt und angewendet werden. Es sind verschiedene Manöver (u.a. das Rettungsmanöver) und Knoten vorzuführen.

Zur Prüfung benötigen Sie ein Navigationsbesteck (Zirkel, Kursdreieck und Anlegedreieck).